Ab 01.08.2023: RU in Hamburg kann nur noch von Lehrkräften erteilt werden, die offiziell von einer Religionsgemeinschaft beauftragt wurden.

In allen anderen Bundesländern schon lange Realität, in Hamburg aber aufgrund des „Hamburger Weges“ bisher noch nicht umgesetzt, nun aber aktuell von religionsgemeinschaftlicher und staatlicher Seite entschieden (und von uns sehr kontrovers diskutiert!):

Ab 01.08.2023 kann und darf der Religionsunterricht in Hamburg nur noch von Lehrkräften erteilt werden, die eine Beauftragung einer der Religionsgemeinschaften, die verantwortlich sind für den RU für alle in Hamburg, erhalten haben. Dies sind:

    • die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Vokatio)
    • die islamischen Religionsgemeinschaften: DITIB-Nord. Schura-Hamburg, VIKZ (Idschaza)
    • die Alevitische Gemeinde, Landesvertretung Hamburg (Rizalik)
    • die Jüdische Gemeinde Hamburg (Ischur)
    • das Erzbistum Hamburg (Missio)

BSB bzw. Religionsgemeinschaften haben im SJ 2018/19 damit begonnen, die religionsgemeinschaftlichen Beauftragungen zu erteilen und in die Personalakte aufzunehmen. Sofern Sie noch keine Beauftragung beantragt bzw. erhalten haben, prüfen Sie bitte, ob und wie Sie eine religionsgemeinschaftliche Beauftragung beantragen und erhalten können.

Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten, die die BSB an alle Schulleitungen versendet hat und die Sie hier als PDFs zum Download zur Verfügung gestellt bekommen.

Bitte leiten Sie die Informationen unbedingt an alle Ihre Fachkolleginnen und -kollegen weiter, falls noch nicht geschehen.

Informationen für Lehrkräfte zu den Beauftragungen und Kontaktdaten der jeweiligen Religionsgemeinschaften –> DOWNLOAD

Informationen an die Schulleitungen und Erläuterungen sowie Bedingungen –> DOWNLOAD